al-shari'a sunni and imamiyah code (set of 2 Volumes)

300,00 DKK
Model/Artikelnr.: JH-9471
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Über das Buch

Das Buch beginnt mit einer lebhaften einleitenden Abhandlung über den Ursprung des muslimischen Rechts, gefolgt von einem historischen Bericht über den großen Propheten des Islam (Friede sei mit ihm), und zeichnet das Wachstum und die Entwicklung des Rechts sowie die Entstehung der verschiedenen Sekten im Laufe der Jahrhunderte nach. Die Grundsätze wurden zum großen Teil aus mehreren arabischen Werken von höchster Autorität entnommen. So wurden beispielsweise die Grundsätze des Erbrechts hauptsächlich aus der Sirajiyyah und Sharifiyah gewonnen, den maßgeblichsten Werken zu diesem Thema, und wo sie in irgendeiner Hinsicht unzureichend erschienen, wurde auf die Fatawa-i-Alamgiri, Durr-ul-Mukhtar und andere Werke von unanfechtbarer Autorität zurückgegriffen. Die Grundsätze zu anderen Themen wurden vorwiegend aus der Hidayah, der Fatawa-i-Alamgiri, Sharhul Viqayah, Jamiur-Rumuz usw. abgeleitet. Es wurde darauf geachtet, nur solche Inhalte aufzunehmen, die authentisch sind; die Grundsätze, Erklärungen und Anmerkungen sind Versionen von Passagen aus den arabischen Büchern, wie sie von renommierten Übersetzern übertragen wurden. Kurz gesagt: losgelöst von der Rechtsprechung und den Interpretationen moderner Autoren ist diese Zusammenstellung eine Darstellung des reinen islamischen Rechts in seiner ursprünglichen Form und stellt damit einen sehr nützlichen Leitfaden für Forschungsstellen im islamischen Recht, die Justiz und die Anwaltschaft dar.

Hinweis des Verlags

Technisch gesehen bedeutet Muhammadan Law das personenbezogene Recht der Muslime, wie es von den britisch-indischen Gerichten durchgesetzt wurde und nach der Unabhängigkeit des Subkontinents von den Gerichten Pakistans angewandt wurde. Die Scharia des Islam unterscheidet sich daher in ihren Einzelheiten vom sogenannten Muhammadan Law. Dieses Buch befasst sich nicht mit dem Muhammadan Law im oben genannten Sinn, sondern mit dem tatsächlichen Recht, wie es im Heiligen Qur'an und in der Sunnah dargelegt ist, natürlich so, wie es von den Imamen und anerkannten muslimischen Rechtsgelehrten auf der Grundlage von Ijma und Qiyas, den bekannten und etablierten Regeln der Auslegung des muslimischen Rechts, interpretiert wurde.

Das Buch beginnt mit einer lebhaften einleitenden Abhandlung über die of Muslim Law gefolgt von einem historischen Bericht über den t Prophet of Islam (peace be upon him) und traces the with and development of the law and creation of the various sects through the ages. The principles for the most part have in derived from several Arabic books of paramount authority us, for instance, the principles of the Law of Inheritance have n mainly drawn from the Sirajiyyah and Sharifiyah, the highest authority on the subject, and where they appeared deficient any respect recourse was had to the Fatawa-i-Alamgiri, Dun-ul-Mukhtar and other works of unquestionable authority. The principles relating to other subjects have been principally deduced from the Hidayah, the Fatawa-i-Alamgiri, Sharhul Yiqayah, Jami-ur-Rumuz etc. Care has been taken to insert only such matter as is authentic and the principles, explanations and annotation are versions of passages from the Arabic books as translated by reputed translators. In short, divorced as it is from the cased interpretations made by modern writers, this compilation is is on the bare Islamic law as it existed in its original form and a very useful guide for Research Scholar of Islamic Law, eh and the Bar.

Vorwort

Die in diesen Seiten enthaltenen Grundsätze des Muhammadan Law stellen die Vorlesungen dar, die ich als „Tagore Professor of Law“ gehalten habe. Diejenigen, die in den ersten fünf Vorlesungen behandelt werden und die der sunnitischen Schule entsprechen, wurden hauptsächlich aus der Hidayah und der Fatawa-i-Alamgiri entnommen und gelegentlich aus der Sharh-ul-Vikayah, Durr ul-Mukhtar und anderen Werken unanfechtbarer Autorität. Anderen Passagen, übersetzt aus den oben genannten Quellen, wurden fast allen diesen Grundsätzen beigefügt, um ihre Bedeutung zu erklären und zu veranschaulichen, so wie es bereits im Band der im letzten Jahr veröffentlichten Vorlesungen geschehen ist. Der Rest der Vorlesungen behandelt das Muhammadan Law nach der Schule der Imamiyah. Diese Grundsätze finden sich ab Seite 176 ff.

Die oben genannten Grundsätze wurden hauptsächlich aus der Sharaya ul-Islam entnommen oder extrahiert und gelegentlich aus der Rouzat ul-Ahkam, Mafatih, Irshad und Tahrir ul-Ahkam,* Büchern von herausragender Autorität unter den Imamiyahs. Diesen Grundsätzen wurden Passagen aus den genannten Werken beigefügt, um ihre Bedeutung zu veranschaulichen. Die Anmerkungen stammen aus Büchern großen Rufs und dienen als Autoritäten bzw. zusätzliche Autoritäten (je nach Fall) für die Grundsätze, auf die sie sich beziehen. Wiederum sind all diese verschiedenen Inhalte so angeordnet und gesetzt worden, dass sie leicht voneinander zu unterscheiden sind und den Leser nicht verwirren.* Du kannst leicht auf sie zurückgreifen, falls du einen der Grundsätze nicht für ausreichend hältst oder weitere Autoritäten dafür benötigst.

Im Bewusstsein der Berechtigung der von den Kommissaren geäußerten Meinung, die unter der ersten königlichen Kommission für die Prüfung „der Reform der Justizbehörden, des Gerichtsverfahrens und der Gesetze Indiens“ eingesetzt wurde, und im Wissen um diese Tatsache, habe ich in der vorliegenden Arbeit nur solche Inhalte aufgenommen, die authentisch sind. Die Grundsätze, Erklärungen, Veranschaulichungen und Anmerkungen sind, mit seltenen Ausnahmen, Übersetzungen von Passagen aus arabischen Büchern – Büchern von sehr hoher Autorität, wie bereits bemerkt, von denen nur die Sharaya ul-Islam teilweise von Mr. Neil Baillie übersetzt und von ihm unter dem Titel „A Digest of Muhammadan Law, Part Second, containing the doctrines of the Imamiyah Code of Jurisprudence on the most important of the same subjects.“ gedruckt und veröffentlicht wurde.

Obwohl die oben genannte Übersetzung als Autorität gilt und ich sie daher hätte verwenden sollen, wo immer die Sharaya zitiert wird, hielt ich es für besser, in einigen Teilen meine eigene Version beizubehalten, die ich gemacht hatte, bevor Mr. Baillie's Übersetzung veröffentlicht wurde; daher bin ich verantwortlich für diejenigen meiner Versionen, die sich in irgendeiner Hinsicht von Mr. Baillie's unterscheiden. Dennoch möchte ich diesem gelehrten Herrn meinen dankbaren Dank nicht vorenthalten, nicht nur für die wertvolle Hilfe, die ich aus seiner Übersetzung erhalten habe, sondern auch dafür, dass er der Öffentlichkeit durch die Übersetzung fast des gesamten forensischen Teils der Sharaya ul-Islam einen großen Dienst erwiesen hat, die (zumindest in Indien) die vorherrschende Autorität der Imamiyah-Schule ist.

Bei schwierigen und zweifelhaften Punkten habe ich ausnahmslos den Mujtahid* von Lucknow konsultiert, der sich jetzt beim Ex-König von Oudh befindet und der gelehrteste Vertreter des Imamiyah-Rechts in Indien ist. Dieser Herr hat mir sehr freundlich alle Hilfen gegeben, die ich von ihm benötigte. Daher kann ich diese Ausführungen nicht abschließen, ohne ihm meine große Verpflichtung für die wertvolle Unterstützung, die er mir hier gewährt hat, auszusprechen. Ich habe versucht, in der vorliegenden Arbeit fast alles zu sammeln und aufzunehmen, was wichtig, verfügbar und in der mir zur Verfügung stehenden Zeit praktikabel war.

Ich habe hier nichts Weiteres hinzuzufügen, da ich bereits in der Einleitenden Abhandlung alles gesagt habe, was ich bezüglich anderer Angelegenheiten, die Gegenstand einer einleitenden Vorlesung waren, sagen wollte. Abschließend bemerke ich, dass weder Zeit noch Mühe gescheut wurden, um die vorliegende Arbeit mit nützlichen Inhalten zu füllen und sie sowohl für Studienzwecke als auch komfortabel als Nachschlagewerk für die Führung von Verfahren und die Verwaltung der Justiz zu gestalten. Ich hoffe, diese Arbeit wird auch die Billigung jenes ehrwürdigen Gremiums – des Senats der Universität – finden und dem Publikum im Verhältnis zu den von mir aufgewandten Mühen nützlich sein.


Inhalt Band I

Vorlesung I Einführende Abhandlung 3-72
Vorlesung II Anteilberechtigte, Restberechtigte usw. 78-116
Vorlesung III Entfernte Verwandte 139-166
Vorlesung IV Schwangerschaft, vermisste Personen usw. 174-197
Vorlesung V Berechnung der Anteile 199-207
Vorlesung VI Der Zuwachs und die Rückgabe 225-232
Vorlesung VII Feststehende Erbschaften usw. 244-264
Vorlesung VIII Ausschluss von der Erbschaft usw. 271-286
Vorlesung XI Ehe 291-307
Vorlesung X Vormundschaft und Vertretung in der Ehe 320-336
Vorlesung XI Brautgabe 341-363
Vorlesung XII Pflegeverhältnis, Elternschaft usw. 365-379
Vorlesung XIII Scheidung 382-406
Vorlesung XIV Khula, Iddat, Rajat und Wiederheirat 424-442
Vorlesung XV Unterhalt 447-467
Vorlesung XVI Minderjährigkeit und Vormundschaft 473-485
Vorlesung XVII Verkauf 493-502
Vorlesung XVIII Vorkaufsrecht 511-540


Inhalt Band II

Vorlesung I Über Schenkungen 1-34
Vorlesung II Über Wasayah oder Testamente 40-86
Vorlesung III Über den Testamentsvollstrecker, seine Befugnisse usw. 85-109
Vorlesung IV Über Wakf oder Widmung 113-145
Vorlesung V Über den Wakf oder die Widmung von Moscheen 148-158
Vorlesung VI Einführende Abhandlung 167-175
Vorlesung VII Über Erbschaft 176-213
Vorlesung VIII Allgemeine und besondere Regeln der Nachfolge 226-247
Vorlesung XI Erbfolge der Ehegatten untereinander 253-276
Vorlesung X Hinderungsgründe für die Nachfolge 277-305
Vorlesung XI Über die Berechnung der Anteile 311-318
Vorlesung XII Über die dauerhafte Ehe 324-344
Vorlesung XIII Mit der Ehe zusammenhängende Angelegenheiten 373-383
Vorlesung XIV Über Scheidung 391-403
Vorlesung XV Über Khula usw. 405-423
Vorlesung XVI Über die Aufhebung der Scheidung usw. 430-435
Vorlesung XVII Über Shupa’ oder Vorkaufsrecht 443-450
Vorlesung XVIII Über Wakf oder Widmung 463-474
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